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BUFT: Unübertroffene Rahmen-Vereinbarungen

Die von Mag. Muchitsch verhandelte Rahmen-Vereinbarung zur Betriebsunterbrechungs-Versicherung bietet Ärztinnen und Ärzten bis heute unübertroffenen Kündigungsschutz nach Schadenfällen wie Krankheit oder Quarantäne. Auch bei Vertretung wird voll entschädigt – ohne Risiko einer Über- oder Unterversicherung. Exklusive Verträge auch in Wien, NÖ, Salzburg, Steiermark & Burgenland.
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Schon bei einem einzigen Nein in der Checkliste könnte ein Wechsel aus Ihren bestehenden Verträgen empfehlenswert sein.

Wir versichern Sie!

Ihr Schutz als Freiberufler vor einem existentiellen finziellen Risiko

Mit der Betriebsunterbrechungsversicherung Praxisausfallversicherung schützen Sie sich ganz nach Ihrem Bedarf gegen die finanziellen Risiken von:

Krankheit – inklusive

Unfall

Sachrisiken
(Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Einbruch, Diebstahl etc.)

Quarantäne

Erleiden Sie aufgrund einer dieser Fälle eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit bzw. Betriebsschließung, zahlt der Versicherer die vereinbarte Tagesentschädigung (Taxe). Auch wenn Ihre Praxis von einem Vertreter weitergeführt wird.

Unsere Verträge bieten vollen Versicherungsschutz auch bei psychischen Erkrankungen. Der überwiegende Teil der Anbieter am Markt deckt dieses Risiko nur eingeschränkt oder schließt es sogar völlig aus.

Nur bei unserer Lösung zahlt der Versicherer die vereinbarte Tagesentschädigung in voller Höhe auch dann, wenn Ihre Praxis von einem Vertreter weitergeführt wird!

Viele Versicherer kündigen BUFT-Verträge nach einem Schadenfall. Unsere Rahmenvereinbarung bietet Ihnen den umfassendsten Kündigungsschutz. Für die gesamte Vertragslaufzeit!

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12 mögliche – und sehr wahrscheinliche - Deckungslücken in der BUFT:

Über 80 % der 2020 überprüften Betriebsunterbrechungsversicherungs-Verträge weisen mehr als 7 der hier angeführten Deckungslücken auf!

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