Seit Juli 2018 ist es offiziell. Die Neuregelung zu den Rücktritten bei Lebensversicherungen sind durch den Nationalrat beschlossen worden. Nach zweijährigen Einsatz durch den Fachverband Finanzdienstleister bezüglich des Rücktrittsrechts und der Stornohaftungszeit ist eine gelungene Lösung für beide Seiten zu Stande gekommen. Der Konsumentenschutz wurde gestärkt, indem im Falle der Beendigung eines Vertrages im ersten Jahr die gesamten Abschlusskosten rückerstattet bekommen. Die Versicherungsvermittler wiederum haben nicht mehr eine verschuldensunabhängige Haftung über 10 Jahre. Diese wurde aktualisiert auf eine 5-jährige Stornohaftungszeit.
• Bei fehlerhafter Belehrung war es durch ein EUGH Urteil bisher möglich, auf Lebenszeit vom Versicherungsschutz zurückzutreten.
• Versicherungsnehmer erhalten aufgrund des neuen Beschlusses bei berechtigtem Rücktritt im ersten Jahr die gesamte Prämie samt Abschlusskosten zurückerstattet.
• Der Rückkaufswert ohne Berücksichtigung der Abschlusskosten und Stornogebühren wird ab dem zweiten Jahr erstattet
• Nach fünf Jahren bleibt die Rückerstattung wie bisher.
Diese Neuregelung tritt ab 1.1.2019 in Kraft. Wir verstehen das so, dass ein Rücktritt bis zum 31.12.2018 erklärt werden muß.